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   OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04   

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https://dejure.org/2004,8958
OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04 (https://dejure.org/2004,8958)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.03.2004 - 4 U 3/04 (https://dejure.org/2004,8958)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. März 2004 - 4 U 3/04 (https://dejure.org/2004,8958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeldansprüchen und Feststellungsansprüchen wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung ; Anforderungen an die Einwilligung in den vorzunehmenden Heileingriff; Verletzung der Aufklärungspflicht; Behandlungsmethoden bei ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 (a.F.)
    Aufklärungspflicht des Patienten bei einer sog. "Außenseitermethode" - Schmerzensgeld bei Notwendigkeit mehrerer Nachoperationen wegen wiederholten Harnverhalten und dauerhafte Stressharninkontinenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Grundsätzlich ist dabei eine Aufklärung des Patienten "im großen und ganzen" ausreichend, d.h. dem Patienten muss eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren vermittelt werden ( BGH NJW 1992, 2351 m.w.N.).

    Da eine ordnungsgemäße Aufklärung schon inhaltlich nicht erfolgt ist, kommt es nicht mehr auf die Frage an, ob die Aufklärung in zeitlicher Hinsicht beanstandungsfrei erfolgte, sie mithin für eine angemessene Bedenkzeit zur Abwägung der für oder gegen die Operation sprechenden Umstände ausreichte (dazu: BGH NJW 1998, 2734; 1992, 2351).

  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Da eine ordnungsgemäße Aufklärung schon inhaltlich nicht erfolgt ist, kommt es nicht mehr auf die Frage an, ob die Aufklärung in zeitlicher Hinsicht beanstandungsfrei erfolgte, sie mithin für eine angemessene Bedenkzeit zur Abwägung der für oder gegen die Operation sprechenden Umstände ausreichte (dazu: BGH NJW 1998, 2734; 1992, 2351).

    Der Senat hat zu der unter diesem Gesichtspunkt zu beantwortenden Frage der Ursächlichkeit der fehlerhaften Aufklärung auf die persönliche Entscheidungssituation und Willenslage aus der Sicht des Klägers im Zeitpunkt vor der Operation abgestellt (vgl.: BGH NJW 1994, 2414; 1998, 2734).

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Der Senat hat zu der unter diesem Gesichtspunkt zu beantwortenden Frage der Ursächlichkeit der fehlerhaften Aufklärung auf die persönliche Entscheidungssituation und Willenslage aus der Sicht des Klägers im Zeitpunkt vor der Operation abgestellt (vgl.: BGH NJW 1994, 2414; 1998, 2734).
  • BGH, 15.01.1991 - VI ZR 163/90

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Schmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Das allein reicht aus (BGH NJW 1991, 1544; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 82).
  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 189/79

    Hornschwiele - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Reichweite der

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Dies wiederum setzt eine nach dem Stand der Wissenschaft diagnostisch abgesicherte Aufklärung durch den Arzt voraus (BGH NJW 1981, 633).
  • OLG Köln, 05.02.1992 - 27 U 117/91

    Aufklärung Magenballon

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Über Behandlungsalternativen ist deshalb dann aufzuklären, wenn die Methode des Arztes keine anerkannte Therapie ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (OLG Bremen VersR 1998, 1240; OLG Oldenburg VersR 1997, 491; OLG Köln NJW-RR 1992, 986).
  • OLG Köln, 18.03.1992 - 27 U 178/89

    Aufklärungspflicht; Operation; Streßinkontinenz; Blasenhalshebung; Lyoduraband;

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Ein Schmerzensgeld in der ausgeurteilten Höhe liegt auch innerhalb des Rahmens, in dem die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen einen Ausgleich vornimmt ( OLG Köln NJW-RR 1992, 984; OLG Düsseldorf VersR 1991, 1138; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1053).
  • OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 113/95

    Arzt; Blinddarmoperation; Aufklärungspflicht; Schmerzensgeld; Folgeoperation

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Über Behandlungsalternativen ist deshalb dann aufzuklären, wenn die Methode des Arztes keine anerkannte Therapie ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (OLG Bremen VersR 1998, 1240; OLG Oldenburg VersR 1997, 491; OLG Köln NJW-RR 1992, 986).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2001 - 3 W 269/00

    Erstattung von Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Das allein reicht aus (BGH NJW 1991, 1544; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 82).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1988 - 7 U 2/84
    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Ein Schmerzensgeld in der ausgeurteilten Höhe liegt auch innerhalb des Rahmens, in dem die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen einen Ausgleich vornimmt ( OLG Köln NJW-RR 1992, 984; OLG Düsseldorf VersR 1991, 1138; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1053).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1990 - 8 U 235/88

    Gesamtschuldnerische Haftung wegen unzureichender Dokumentation

  • OLG Bremen, 16.12.1997 - 3 U 167/96

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ; Vorliegen eines ärztlichen

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Will der Arzt aber keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine - wie im Streitfall - relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden, so hat er den Patienten nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte auch darüber aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass unbekannte Risiken derzeit nicht auszuschließen sind (vgl. OLG Celle, VersR 1992, 749 f.; OLG Köln, NJW-RR 1992, 986, 987; OLG Oldenburg, VersR 1997, 491; OLG Zweibrücken, aaO; OLG Bremen, OLGR 2004, 320, 321 f.; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 244, 245; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 386; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl, Rn. 185; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., C, Rn. 39; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 387; vgl. auch Katzenmeier, aaO, S. 312; MünchKommBGB/Wagner, aaO, § 823 Rn. 710).
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